Allgemeine Geschäfts­bedingungen

§ 1 Präambel

Die Central Gruppe GmbH legt allen ihren Leistungen diese Vertragsbedingungen zugrunde. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Diese Bedingungen gelten für alle Folgeaufträge sowie für ständige Geschäftsbeziehungen. Verbraucher werden als natürliche Personen definiert, mit denen eine Geschäftsbeziehung ohne gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit besteht. Unternehmer hingegen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht. Der Begriff "Auftraggeber" umfasst sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne dieser Vertragsbedingungen.

§ 2 Auftragserteilung

  1. Die Central Gruppe GmbH akzeptiert Aufträge nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder mündliche Nebenabreden müssen ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Dies gilt auch für Auskünfte und Zusagen von Mitarbeitern oder Sachverständigen der Central Gruppe GmbH. Selbst die Änderung oder Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
  2. Wenn der Auftraggeber die Leistung der Central Gruppe GmbH auf elektronischem Wege bestellt, wird der Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Diese Zugangsbestätigung ist jedoch noch keine verbindliche Annahme der Bestellung. Die Central Gruppe GmbH kann die Zugangsbestätigung mit der Annahmeerklärung verbinden.
  3. Sollte der Auftraggeber das Werk auf elektronischem Wege bestellen, wird der Vertragstext von der Central Gruppe GmbH gespeichert und auf Verlangen des Auftraggebers zusammen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.

§ 3 Widerrufsklausel für Verbraucher

  1. Sofern der Kunde als Verbraucher im Sinne von § 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt, steht ihm das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen von seinem Vertrag zurückzutreten. Der Widerruf kann schriftlich an die Central Gruppe GmbH GmbH, Helmarshäuser Straße 14, 34128, Kassel, oder durch Rücksendung der Leistung, sofern dies möglich ist, erfolgen. Die Frist gilt als gewahrt, wenn die Widerrufserklärung innerhalb der Frist abgesendet wurde.
  2. Die Central Gruppe GmbH behält sich das Recht vor, erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Erbringung der Leistung zu beginnen. Dabei wird die Central Gruppe GmbH gewissenhaft und verantwortungsbewusst handeln, um die bestmögliche Qualität der Leistung zu gewährleisten. Wir bitten um Verständnis für diese Vorgehensweise, da sie dazu beiträgt, dass die Interessen unserer Kunden und die Erfüllung unserer Verpflichtungen in Einklang gebracht werden können.
  3. Durch die Übermittlung der notwendigen Informationen seitens des Auftraggebers wird die Durchführung der Leistung in Gang gesetzt. Sofern diese Informationen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist von zwei Wochen übermittelt werden, gilt dies als Zustimmung zur Ausführung. Sobald die Central Gruppe GmbH mit der Verarbeitung der Daten beginnt, erlischt das Recht auf Widerruf.

§ 4 Leistungen

  1. Die Central Gruppe GmbH wird ihre Dienstleistungen mit höchster Objektivität, Neutralität und Expertise erbringen, indem sie sich an die anerkannten Standards hält und die geltenden Vorschriften zum Zeitpunkt der Auftragsannahme berücksichtigt.
  2. Um die Leistung ordnungsgemäß zu erfüllen, wird der Auftraggeber, falls erforderlich, Informationen von Beteiligten und Dritten einholen und Untersuchungen durchführen. Die Central Gruppe GmbH wird über diese Maßnahmen informiert.
  3. Die Central Gruppe GmbH wird bei Auftragserteilung schriftlich den Umfang ihrer zu erbringenden Leistungen festlegen. Es besteht die Möglichkeit, Teilleistungen zu erbringen. Sollten sich während der ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags Änderungen oder Erweiterungen des festgelegten Umfangs ergeben, müssen diese vorab schriftlich zwischen den Vertragsparteien vereinbart werden. Falls der Auftraggeber aufgrund der Änderungen oder Erweiterungen nicht mehr am Vertrag festhalten kann, hat er ein Rücktrittsrecht. In diesem Fall muss der Auftraggeber jedoch die vereinbarte Vergütung oder eine angemessene Vergütung bezahlen, sofern keine Vereinbarung getroffen wurde. Unsere Central Gruppe GmbH ist stets bemüht, transparente und faire Verträge mit unseren Kunden abzuschließen.

§ 5 Auftraggeber Pflichten

  1. Es obliegt dem Kunden, der Central Gruppe GmbH alle erforderlichen Informationen und Dokumente für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags gewissenhaft, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Unterstützung sollte rechtzeitig erfolgen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
  2. Es ist die Pflicht des Auftraggebers, alle relevanten Informationen und Ereignisse, die für die erfolgreiche Umsetzung des Auftrags von Bedeutung sein könnten, aktiv und eigenständig zu kommunizieren. Es liegt in seiner Verantwortung, dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten. Es ist von höchster Wichtigkeit, dass der Auftraggeber transparent und ehrlich ist, um mögliche Komplikationen oder Verzögerungen zu vermeiden. Nur durch eine offene Kommunikation kann der Auftrag effektiv und effizient ausgeführt werden.
  3. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers, den Auftrag ohne Erfüllung der oben genannten Punkte 1 und 2 auszuführen, es sei denn, die Central Gruppe GmbH trägt eine Mitverantwortung. In diesem Fall besteht ein gemeinsames Risiko. Wir empfehlen jedoch dringend, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um eine erfolgreiche Ausführung des Auftrags zu gewährleisten und mögliche Risiken zu minimieren.

§ 6 Geheimhaltung

  1. Die Central Gruppe GmbH hat das Recht, von den schriftlichen Dokumenten, die ihr zur Verfügung gestellt wurden, Kopien anzufertigen. Dies gilt sowohl für Einsichtszwecke als auch für die Durchführung von Aufträgen.
  2. Die Central Gruppe GmbH behält sich ausdrücklich die Urheberrechte an den erbrachten Dienstleistungen vor. Dies bedeutet, dass jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung ohne ausdrückliche Zustimmung der Central Gruppe GmbH untersagt ist. Wir legen großen Wert auf den Schutz unserer geistigen Eigentumsrechte und werden alle rechtlichen Schritte einleiten, um Verstöße gegen diese Rechte zu verfolgen. Wir sind stolz auf die Qualität unserer Dienstleistungen und möchten sicherstellen, dass sie nur in Übereinstimmung mit unseren hohen Standards genutzt werden.
  3. Sobald ein Auftrag bei der Central Gruppe GmbH erteilt wird, wird der Umfang der Leistung schriftlich festgelegt. Das von der Central Gruppe GmbH erstellte Gutachten und alle damit zusammenhängenden Einzelheiten dürfen vom Auftraggeber ausschließlich für den bei Auftragserteilung vereinbarten Zweck verwendet werden. Jegliche andere Nutzung ist untersagt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Sobald der Auftrag ausgeführt wurde oder die Rechnung vorgelegt wurde, ist das vereinbarte Entgelt unverzüglich fällig. Wenn ein Fälligkeitstermin auf der Rechnung angegeben ist, muss das Entgelt bis zu diesem Termin ohne Abzug beglichen werden. Eine Verzögerung der Zahlung ist nicht möglich.
  2. Wir akzeptieren Wechsel, Schecks und Zahlungsanweisungen lediglich als vorläufige Erfüllung. Erst wenn sie eingelöst sind, gelten sie als tatsächliche Zahlung. Die üblichen Bankgebühren werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt
  3. Falls der Kunde die Rechnung nicht fristgerecht begleicht, behält sich die Central Gruppe GmbH das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu fordern. Sofern weitere Schäden entstanden sind, können diese ebenfalls geltend gemacht werden. Im Falle des Zahlungsverzugs sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz fällig. Der Kunde hat allerdings die Möglichkeit, nachzuweisen, dass die Central Gruppe GmbH keinen Schaden erlitten hat oder dieser wesentlich geringer ausfällt.
  4. Falls der Central Gruppe GmbH bekannt wird, dass der Auftraggeber nicht mehr kreditwürdig ist, behält sich die Central Gruppe GmbH das Recht vor, vor der Auftragserledigung Barzahlung zu verlangen. In solchen Fällen kann die Central Gruppe GmbH auch nach einer angemessenen Frist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung fordern. Der Schadensersatz beträgt 15% der Vergütung, es sei denn, der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Diese Regelung gilt auch bei Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen, bei Scheck- oder Wechselfälschung, Zahlungseinstellung, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Ablehnung der Eröffnung mangels Masse beim Auftraggeber.
  5. Die Central Gruppe GmbH behält sich das Recht vor, Kostenvorschüsse oder Teilrechnungen gemäß den bereits erbrachten Leistungen zu verlangen. Sollte der Auftraggeber trotz einer angemessenen Fristsetzung in Verzug geraten, die Teilrechnungen zu begleichen, kann die Central Gruppe GmbH die weitere Ausführung des Auftrags verweigern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz statt Nichterfüllung verlangen.

§ 8 Aufrechnung/ Zurückhaltungsverbot

  1. Es ist nicht gestattet, eine Verrechnung oder ein Zurückhalten von Forderungen vorzunehmen, es sei denn, die Gegenforderung ist unumstritten oder durch ein rechtskräftiges Urteil bestätigt worden. Jegliche Versuche, eine solche Vorgehensweise zu nutzen, werden nicht toleriert.

§ 9 Fristen

  1. Die Auftragsfristen der Central Gruppe GmbH sind unverbindlich, es sei denn deren Verbindlichkeit ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.

§ 10 Kündigung

  1. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich aus wichtigem Grund beenden. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich, es sei denn, es wurden andere Bestimmungen im Vertrag festgelegt.
  2. Die Central Gruppe GmbH hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn der Auftraggeber die notwendige Zusammenarbeit verweigert, versucht, das Ergebnis des Gutachtens oder der Leistung der Central Gruppe GmbH auf unzulässige Weise zu verändern oder in finanzielle Schwierigkeiten gerät.

§ 11 Gewährleistung

  1. Die Central Gruppe GmbH erbringt Dienstleistungen ohne Garantie auf bestimmte Ergebnisse. Die Verantwortung für Entscheidungen auf Basis der erbrachten Dienstleistungen liegt allein beim Auftraggeber.
  2. Im Falle von Mängeln kann die Central Gruppe GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist entweder durch Mängelbeseitigung oder durch Neuerstellung nach eigenem Ermessen für Abhilfe sorgen.
  3. Bei geringfügigen Vertragsverletzungen oder Mängeln hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt.
  4. Fehlende zugesicherte Eigenschaften können Ansprüche auf Schadensersatz nicht beeinträchtigen.

 

§ 12 Haftung

  1. Die Central Gruppe GmbH übernimmt ausschließlich die Haftung für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens der Central Gruppe GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Eine Haftung besteht auch dann, wenn eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt wurde. In diesem Fall ist die Ersatzpflicht jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  2. Mittelbare Folgeschäden, einschließlich vertragstypischer Folgeschäden, sind von der Haftung ausgeschlossen.Die Haftung der Central Gruppe GmbH ist zudem auf bestimmte Versicherungssummen begrenzt:
    1. Sachschäden werden bis zu einer Summe von 500.000,00 € übernommen,
    2. Vermögensschäden bis zu einer Summe von 250.000,00 €
  3. Die nachfolgenden Ausschlüsse und Begrenzungen der Haftung sind nicht anwendbar, wenn es um Schäden geht, die aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind, Schäden, die aufgrund einer groben Fahrlässigkeit der Central
    Gruppe GmbH oder einer vorsätzlichen und groben Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Central Gruppe GmbH entstanden sind, sowie Schäden, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung wesentlicher vertraglicher Rechte und Pflichten gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB entstanden sind.
  4. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, jegliche Schäden, für die die Central Gruppe GmbH verantwortlich ist, unverzüglich schriftlich an die Central Gruppe GmbH zu melden.
  5. Wenn Schadensersatzansprüche gegen die Central Gruppe GmbH ausgeschlossen sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter der Central Gruppe GmbH.

§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Der Sitz der Central Gruppe GmbH ist der Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag.
  2. Sofern der Auftraggeber kein Kaufmann im Sinne des HGB, keine juristische Person des öffentlichen Rechts oder kein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz der Central Gruppe GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht bekannt ist.
  3. Allein der Vertrag ist für die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern verbindlich. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  4. Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sich eine Lücke herausstellen, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich der Auftraggeber und die Central Gruppe GmbH, den beabsichtigten Zweck durch Vereinbarung einer Ersatzbestimmung anzustreben.
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